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Nichtraucherschutzgesetz

Am 15.02.2008 tritt im Saarland das neue Nichtraucherschutzgesetz in Kraft.

Das Rauchverbot greift ab diesem Datum in allen Arten der gewerblichen Gastronomie wie z.B. Speiselokalen, Bars, Café's, Diskotheken und Hotels.

Nach einer Übergangszeit von 3,5 Monaten werden Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz ab 01.06.2008 als Ordnungswidrigkeit geahndet, was eine Geldstrafe zur Folge haben kann.

Im Saarland exisitieren jedoch Ausnahmereglungen bei denen das Rauchen weiterhin erlaubt sein kann. Dies ist der Fall, wenn abgeschlossene Nebenräume vorhanden sind, welche vom Hauptgastraum räumlich abgetrennt sind. Raucherräume müssen zudem in Zukunft dauerhaft als solche gekennzeichnet werden. Weiterhin bleibt das Rauchen in inhabergeführten Gaststätten, d.h. in Gastronomiebetrieben in welchen der Betreiber bzw. die Betreiberin selbst bedient und nur gelegentlich volljährige Familienmitglieder aushelfen, erlaubt.


 

(Christoph Müller)