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| Begrenzter Abzug der Krankenkassenbeiträge verfassungswidrig |
Das Bundesverfassungsgericht hat die bislang gültigen steuerlichen Abzugsmöglichkeiten der gesetzlichen Krankenversicherung für verfassungswidrig erklärt (AZ: 2 BvL 1/06 - Beschluss vom 13. Februar 2008). Der begrenzte Sonderausgabenabzug für Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung als Vorsorgeaufwendungen verstößt laut Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes gegen das Grundgesetz, da durch die aktuelle Rechtslage nicht die steuerliche Freistellung zur Sicherung des Existenzminimums erfüllt wird. Der Gesetzgeber wurde vom Bundesverfassungsgericht aufgefordert, spätestens zum Veranlagungszeitraum 2010 eine entsprechende Neuregelung zu schaffen. Ob diese Neuregelung auch rückwirkend Auswirkungen auf die vorangehenden Veranlagungszeiträume hat, bleibt momentan noch abzuwarten. Aktuell werden für die Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2009 die bisherigen gesetzlichen Vorschriften zum Sonderausgabenabzug weiterhin beibehalten. (Christoph Müller) |









