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| Abgabefrist für Steuererklärungen 2007 |
Sofern die Steuererklärungen 2007 (Einkommensteuer, Körperschaft- steuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, gesonderte und einheitliche Feststellung) von Angehörigen der steuerberatenden Berufe angefertigt werden, verlängert sich die grundsätzliche Frist (31. Mai 2008) allgemein bis zum 31. Dezember 2008. Es bleibt den Finanzämtern vorbehalten, Erklärungen mit angemessener Frist für einen Zeitpunkt vor Ablauf der allgemein verlängerten Frist anzufordern. Über den 31. Dezember 2008 hinaus kann die Frist bis zum 28. Februar 2009 nur aufgrund begründeter Einzelanträge verlängert werden. Eine weitergehende Fristverlängerung kommt grundsätzlich nicht in Betracht.
Hinweis: Gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 02.01.2008 (BStBl 2008 Teil I S. 266) (Reinhard Müller) |









