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Neue Steueridentifikationsnummer

Seit August 2008 versendet das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die neuen Steueridentifikationsnummern an alle Bundesbürger. Diese einheitliche Steuernummer gilt für jeden Steuerpflichtigen nach Zuteilung ein Leben lang  und wird bei den Finanzbehörden sogar noch über den Tod hinaus für bis zu 20 Jahre gespeichert. Die neuen Nummern werden an jeden Bundesbürger vergeben, d. h. auch für Neugeborene und Kinder. Die Bürger müssen Ihre Steuer-ID künftig bei Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden angeben. Darüber hinaus werden Unternehmern, die gewerblich oder freiberuflich tätig sind, in Zukunft zusätzlich zu Ihren bisherigen Steuernummern eine sog. Wirtschaftsidentifikationsnummer zugeteilt.

Die Finanzbehörden versprechen sich von dieser neuen Steuernummer einen besseren Schutz vor Steuerbetrug. Anhand der Nummer können Finanzämter untereinander einen besseren Datenabgleich durchführen und somit Steuerbetrüger schneller identifizieren und verfolgen. Auch gegenüber anderen Stellen wie z. B. Meldeämtern oder Rentenversicherungsträgern soll ein effizienterer Datenabgleich möglich sein. Gleichzeitig dient die Nummer auch als Vorbereitung für die Einführung eines elektronischen Steuererhebungsverfahrens (geplant ab 2011). Somit hätte die bisherige Lohnsteuerkarte ausgedient. Auch die bisherige Steuernummer soll langfristig durch die Steueridentifikationsnummer ersetzt werden.

Derzeit werden die Daten zentral beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn zentral gespeichert und verwaltet. Sobald die Verteilung der Nummern sowie die Erfassung der jeweiligen Daten abgeschlossen ist, wird diese neue Datenbank ca. 82 Millionen Datensätze umfassen. Folgende Informationen werden dann darin pro Bundesbürger erfasst sein:
  • Familienname, Geburtsname (ggfs. frühere Namen), Vorname; 
  • Akademischer Grad;
  • Künstlername;
  • Geburtstag/Geburtsort;
  • Geschlecht;
  • Aktuelle Adresse;
  • Zuständige Finanzbehörde;
  • Sterbetag.
Nach derzeitiger Gesetzeslage soll nur das Finanzamt Daten beim BZSt abrufen dürfen. Andere Behörden sollen lediglich in Ausnahmefällen Informationen erfragen dürfen. Es bleibt zu hoffen, dass ein Fremdzugriff in Zukunft auch tatsächlich die Ausnahme bleiben und ein gewisses Maß an Datenschutz und Datensicherheit erhalten wird.

(Christoph Müller)