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Konjunkturpaket 2009

Die Bundesregierung hat am gestrigen Tage ein umfassendes Konjunkturpaket beschlossen. Mit den darin aufgeführten Maßnahmen sollen die Auswirkungen der weltweiten Finanzkrise eingedämmt werden - insbesondere soll die abnehmende Konjunktur gestärkt und Arbeitsplätze gesichert werden. 

Der Maßnahmenkatalog enthält 15 Punkte wie z. B. Verbesserungen bei der Vermittlung von Arbeitslosen, Modernisierungen in der Infrastruktur und Erleichterungen für die Automobilindustrie.  Darüber hinaus kommt es ab 2009 durch dieses Paket auch zu Steueränderungen die im Folgenden kurz dargestellt werden.


Abschreibungen für Unternehmer:

Ab dem Jahr 2009 wird die degressive Abschreibung wieder eingeführt. Somit können alle ab dem 01.01.2009 angeschafften oder hergestellten beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Nettoanschaffungskosten von mehr als 1.000 € mit einem Prozentsatz von 25 % pro Jahr abgeschrieben werden. Die degressive Abschreibung ist jedoch auf zwei Jahre befristet, d. h. sie gilt nur bei Wirtschaftsgütern die bis 31.12.2010  angeschafft oder hergestellt werden.

Zusätzlich zu der degressiven Abschreibung ist für kleine und mittlere Unternehmen (Betriebsvermögen < 335.000 € bzw. Gewinn < 200.000 €) eine Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung in Höhe von 20% möglich.
 


Haushaltsnahe Dienstleistungen für Privatpersonen:

Handwerkerleistungen sind ab dem nächsten Jahr zu maximal 1.200 € (20% von 6.000 €) von der Steuerschuld absetzbar. Diese Maßnahme ist vorerst auf zwei Jahre begrenzt. Die Absetzbarkeit von Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen sowie Pflege- und Betreuungsleistungen wurde bereits im Oktober für 2009 verbessert.

Wichtig: Alle Rechnungen müssen per Bank gezahlt werden! Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt. Die Rechnungen müssen - je nach Sachlage - so ausgestellt sein, dass Lohn- und Materialkosten getrennt voneinander aufgeführt sind.
 


Kfz-Steuer für Neuwagen:

Neuzugelassene PKW werden für ein Jahr von der Kfz-Steuer befreit. Für besonders klimafreundliche Fahrzeuge mit den Abgasnormen Euro-5 und Euro-6 verlängert sich diese Befreiung auf zwei Jahre ab Erstzulassung. Diese Regelung gilt für alle Erstzulassungen zwischen dem 05.11.2007 und dem 31.12.2010.
 


(Christoph Müller)