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Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute die Kürzung der Pendlerpauschale als verfassungswidrig befunden.

Seit dem 01. Januar 2007 wurde die Pendlerpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur noch ab dem 21. km gewährt. Laut den Karlsruher Richtern ist dies nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar.

Der Gesetzgeber muss nun rückwirkend zum 01. Januar 2007 eine verfassungskonforme Neuregelung finden. Bis dahin muss wieder die ursprüngliche - ungekürzte - Pendlerpauschale fortgelten.


(Christoph Müller)