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| Minijobrente |
Geringfügig Beschäftigte bzw. Minijobber haben aufgrund ihres geringen Einkommens kaum Möglichkeiten für das Alter eine angemessene Vorsorge zu treffen. Durch den niedrigen Verdienst werden während der Dauer der geringfügigen Beschäftigung nur sehr geringe Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben. Durch die sog. "Minijobrente" kann der Arbeitgeber seinem geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer einen betriebliche Altersvorsorgevertrag anbieten, der seinen Status als Minijobber nicht antastet. Auch der Verdienst bis max. 400 € pro Monat wird durch die Minijobrente nicht angetastet, da der zusätzliche Rentenbeitrag nicht mit Sozialversicherungsbeiträgen belastet ist. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich im Gegenzug, seine monatliche Arbeitszeit zu erhöhen. Von einem solchen Vertrag profitieren beide Seiten: Der Arbeitgeber kann sämtliche Kosten als Betriebsausgaben abziehen, steigert seine Produktivität und senkt seine Lohnnebenkosten in Folge der längeren Arbeitszeit. Der Arbeitnehmer erwirbt einen deutlich höheren Rentenanspruch über die Beschäftigungsdauer. (Reinhard Müller) |









