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| RentnerInnen im Visier der Steuerfahndung |
"RentnerInnen geraten ins Visier der Steuerfahndung" Eine provokante These? Ganz im Gegenteil!
Der Gesetzgeber hat von den meisten Bürgern unbemerkt gesetzliche Regelungen geschaffen, deren Auswirkungen nicht zu unterschätzen sind. Seit 2005 gilt die neue Rentenbesteuerung durch das Alterseinkünftegesetz. Dieses wird ergänzt durch umfangreiche Kontrollmaßnahmen. So erhalten die Finanzämter Mitteilungen über Rentenbezüge sowie Hinweise auf Kapital- und Nebeneinkünfte von Rentnern. Somit wird dem Fiskus die Steuerpflicht vieler Rentner offenbart.
Die Finanzämter erfahren ab Oktober 2009 in welcher Höhe jeder Rentner Alterseinkünfte seit 2005 erhalten hat. Deshalb dürften viele Rentenempfänger im laufenden Jahr in das Visier der Steuerverwaltung bzw. -fahndung geraten.Im vergangenen Jahr hat jeder Bürger eine Steuer-Identifikationsnummer erhalten.Die persönlichen Daten wurden von den Einwohnermeldeämtern an die Finanzbehörden gemeldet. Diese ID-Nummer gilt lebenslang und wird erst zwanzig Jahre nach dem Tod des Steuerpflichtigen gelöscht. Ab dem 4. Quartal 2009 werden die Finanzämter von allen - gesetzlichen wie privaten – Rentenstellen über sämtliche Rentenbezüge seit dem Jahr 2005 informiert und beginnen mit der Erhebung und Eintreibung der Steuern. Das sind genau vier Tage nach der Bundestagswahl! Dass die Rentenbezugsmitteilungen ausgerechnet zu diesem Zeitpunkt versendet werden sollen, kann kein Zufall sein. Wer bisher trotz hoher Alterseinkünfte keine Einkommen-steuererklärung erstellt hat, muss daher mit Nachforderungen rechnen. Steuerzahler haben aber noch die Möglichkeit freiwillig Steuererklärungen für die Vorjahre einzureichen.
Wir bieten Rentnerinnen und Rentnern eine kostenlose Erstberatung und Sichtung Ihrer Unterlagen an. Sollten Rentner zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen für vorangegangen Jahre verpflichtet sein, so werden wir diese gegen Honorar erstellen. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Finanzverwaltung und helfen Ihnen die Steuerbelastung so niedrig wie möglich zu halten und ggfs. Erstattungsansprüche gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen.
Kommt es zu keiner Steuerbelastung, da die zu versteuernden Einkünfte unterhalb des Grundfreibetrags bewegen, so beantragen wir gegen Honorar beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung, die Steuerpflichtige für eine Laufzeit von drei Jahren von der Abgabe von Einkommensteuererklärungen befreien. Bei Vorlage dieser Bescheinigung bei den Banken wird für den gewährten Zeitraum auch kein Steuerabzug bei Zinserträgen mehr vorgenommen.
(Christoph Müller) |









