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Neuerungen bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung 2010

Elektronischer Entgeltnachweis - ELENA

Zum nächsten Jahreswechsel gibt es eine wichtige Änderung bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Das neue Datenübermittlungsverfahren ELENA.

Mit dem elektronischen Entgeltnachweis müssen ab 01. Januar 2010 für jeden Arbeitnehmer mit jeder Entgeltabrechnung umfangreiche Daten an die zentrale Speicherstelle (ZSS) der Deutschen Rentenversicherung übermittelt werden (Ausnahme: Geringfügig Beschäftigte im Privathaushalt, Versorgungsbezugsempfänger).

Das ELENA-Verfahrensgesetz wird die Arbeit in den Lohn- und Personalbüros nachhaltig verändern, da künftig viel mehr Informationen benötigt werden. So müssen neben abrechnungsbezogenen Stamm- und Bewegungsdaten wie Versicherungsnummer, Name oder vermögenswirksame Leistungen auch abrechnungsunabhänige Daten gemeldet werden. Diese sind beispielsweise Zusatzinformationen für Auszubildende oder die Angabe der individuellen wöchentlichen Arbeitszeit und ab 01.07.2010 auch detaillierte Informationen bei Austritten, wie z. B. zu Kündigungsgründen, Kündigungsdatum und durch wen die Kündigung veranlasst wurde.

Ab 2012 greifen zuständige Behörden (Agentur für Arbeit, Gemeinde etc.) bei Antragsstellung von Sozialleistungen auf die gemeldeten Daten zu.

Aufgrund der aktuellen Anforderungen hat DATEV das Lohnabrechnungsformular erneuert. Mit der Januar-Abrechnung 2010 wird das neugestaltete Brutto/Netto-Formular erstmals ausgegeben.

Eine interaktive Demo von DATEV zeigt Ihnen den Aufbau und den Inhalt der neuen Abrechnung.

Was ändert sich?         http://www.datev.de/demos/un/brutto-netto-abrechnung

Detaillierte Erklärung   www.datev.de/info-db/1021475
 

Um Ihnen die Umstellung zu erleichtern, haben wir Ihnen in unserem Downloadbereich diverse Personalfragebögen im pdf-Format vorbereitet.

(Ulrike Becker)